Missbrauch der Befugnis
Gespeichert von alex am/um Do, 22/03/2012 - 14:04Definition:
Missbrauch ist jede im Verhältnis zum Geschäftsherrn bestimmungswidrige Ausübung der Befugnis.
Missbrauch ist jede im Verhältnis zum Geschäftsherrn bestimmungswidrige Ausübung der Befugnis.