Häusliche Gemeinschaft i.S.d. § 247 StGB
Gespeichert von Dominik am/um Di, 26/06/2012 - 18:36Definition:
Eine häusliche Gemeinschaft setzt den freien und ernstlichen Willen der Mitglieder zum Zusammenleben auf eine gewisse Dauer voraus.
Eine häusliche Gemeinschaft setzt den freien und ernstlichen Willen der Mitglieder zum Zusammenleben auf eine gewisse Dauer voraus.