Enteignungsgleicher Eingriff
Gespeichert von Dominik am/um So, 17/03/2013 - 18:13Definition:
Enteignungsgleicher Eingriff ist die gezielte rechtswidrige Beeinträchtigung des Eigentums, die gleichfalls unterhalb der Schwelle der Enteignung lag, und dem Einzelnen ein Sonderopfer auferlegte.