Frist - Entbehrlichkeit
Gespeichert von alex am/um Mo, 26/03/2012 - 19:36Definition:
Drei Tatbestände, welche die Entbehrlichkeit der Fristsetzung begründen, finden sich in dem § 323 II BGB.
Drei Tatbestände, welche die Entbehrlichkeit der Fristsetzung begründen, finden sich in dem § 323 II BGB.