Gefährliches Werkzeug i.S.d. §§ 244 I Nr. 1 a, 250 I Nr. 1 a StGB
Gespeichert von Dominik am/um Di, 26/06/2012 - 18:43Definition:
Ein Werkzeug setzt voraus, dass der Täter eine (bewegliche) Sache bei sich führt, die als Tatmittel in Betracht kommt.