Briefgeheimnis
Gespeichert von Dominik am/um So, 17/03/2013 - 18:02Definition:
Das Briefgeheimnis schützt den brieflichen Verkehr der einzelnen untereinander gegen eine Kenntnisnahme der öffentlichen Gewalt von dem Inhalt des Briefes.
Das Briefgeheimnis schützt den brieflichen Verkehr der einzelnen untereinander gegen eine Kenntnisnahme der öffentlichen Gewalt von dem Inhalt des Briefes.