Inbrandsetzen
Gespeichert von Dominik am/um Di, 12/06/2012 - 15:59Definition:
In Brand gesetzt ist ein Tatobjekt, wenn es vom Feuer in einer Weise erfasst ist, die ein Fortbrennen aus eigener Kraft ermöglicht
In Brand gesetzt ist ein Tatobjekt, wenn es vom Feuer in einer Weise erfasst ist, die ein Fortbrennen aus eigener Kraft ermöglicht
Durch Brandlegung ist die Zerstörung bewirkt, wenn sie einerseits auf der Brandstiftungshandlung kausal beruht und anderseits dieser objektiv zugerechnet werden kann.