Bestimmtheit der Diensthandlung
Gespeichert von alex am/um Do, 22/03/2012 - 13:49Definition:
Bestimmt ist eine Diensthandlung, wenn unter den Beteiligten Einverständnis besteht, dass der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereichs oder Kreises in eine gewisse Richtung hin tätig