Bereicherungsabsicht
Gespeichert von Dominik am/um Fr, 15/06/2012 - 16:15Definition:
Die Bereicherungsabsicht verlangt das Streben nach einem Vermögensvorteil, d.h. die Mehrung des wirtschaftlichen Wertes. Die Bereicherungsabsicht kann eigennützig oder fremdnützig sein.