Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 20:18Definition:
Bekanntgabe ist die Eröffnung des Verwaltungsaktes gegenüber dem Betroffenen.
Bekanntgabe ist die Eröffnung des Verwaltungsaktes gegenüber dem Betroffenen.