Befristung (Verwaltungsakt)
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 20:45Definition:
Die Befristung eines Verwaltungsakt legt dessen zeitlichen Geltungsbereich fest, indem der Beginn oder das Ende der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes auf einen bestimmten Termin festgelegt wird.