Auflagenvorbehalt
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 20:47Definition:
Der Auflagenvorbehalt ist die einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügte rechtserhebliche Ankündigung, später könne eine Auflage ergehen oder eine bereits bestehende Auflage geändert oder ergän