Aufdrängende Sonderzuweisung
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 19:38Definition:
Eine aufdrängende Sonderzuweisung liegt vor, wenn spezielle Vorschriften anordnen, dass für bestimmte Rechtsstreitigkeiten unabhängig von den übrigen Voraussetzungen des § 40 Abs.