Anspruch
Gespeichert von admin am/um Di, 20/03/2012 - 19:22Definition:
Ein Anspruch beschreibt gem. §194 Abs. 1 BGB das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
Ein Anspruch beschreibt gem. §194 Abs. 1 BGB das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.