Angriff mehrerer i.S.d. § 231 StGB
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 16:51Definition:
Ein von mehreren verübter Angriff ist die feindselige, unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen.
Ein von mehreren verübter Angriff ist die feindselige, unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen.
Prüfungsschema
Ein Angriff ist jede durch eine menschliche Handlung drohende Verletzung rechtlich geschützter individueller Güter oder Interessen in feindlicher Willensrichtung.