Angriff mehrerer i.S.d. § 231 StGB
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 16:51Definition:
Ein von mehreren verübter Angriff ist die feindselige Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen.