Anfangsvermögen iSd § 1374 BGB
Gespeichert von alex am/um Mo, 04/02/2013 - 21:43Definition:
Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört.
Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört.