Allgemeinheit der Wahl
Gespeichert von Dominik am/um So, 17/03/2013 - 17:48Definition:
Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 I GG garantiert das Recht aller Staatsbürger, zu wählen und gewählt zu werden.
Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 I GG garantiert das Recht aller Staatsbürger, zu wählen und gewählt zu werden.