Allgemeinheit der Wahl
Gespeichert von Dominik am/um So, 17/03/2013 - 17:48Definition:
Allgemeinheit der Wahl i.S.v. Art. 38 GG bedeutet die gleiche Fähigkeit aller Deutschen zu wählen und gewählt zu werden, wobei es sich um einen Unterfall der Gleichheit der Wahl handelt.