Abhilfebescheid
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 19:30Definition:
Der Abhilfebescheid ist ein Verwaltungsakt, der das Widerspruchsverfahren in der Reichweite seines Regelungsgehaltes beendet und für den - wie für alle Verwaltungsakte - die allgemeinen Vorschrifte