Subjektiver und objektiver Abfallsbegriff
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 16:29Definition:
Subjektiver Abfallbegriff: Alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt oder entledigen will.
Subjektiver Abfallbegriff: Alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt oder entledigen will.