Abdrängende Sonderzuweisung
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 19:28Definition:
Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art können durch Bundes- oder Landesgesetze auch Gerichten, die nicht zur Verfassungsgerichtsbarkeit gehören, zugewiesen werden (§ 4