Äquivalenzverhältnis (bei Vorteilsnahme)
Gespeichert von alex am/um Do, 22/03/2012 - 13:44Definition:
Dafür ist es erforderlich, dass dem Amtsträger ein Vorteil zufließt, der in einem direkten Beziehungsverhältnis (oder Äquivalenzverhältnis) zur Gegenleistung steht.