Referendariat in Brandenburg

Brandenburg hat etwa 2,5 Millionen Einwohner. Die universitäre Ausbildung für das erste Examen erfolgt an der Universität Potsdam und an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Brandenburg hat mit Berlin ein gemeinsames Juristisches Prüfungsamt (GJPA) mit Sitz in Berlin-Schöneberg.

Ausbildungsgerichte

Das Brandenburgische Oberlandesgericht ist für die Referendare das zuständige Ausbildungsgericht. Arbeitsgemeinschaften werden an den verschiedenen Landgerichtsbezirken Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus eingerichtet. Zuweisungsgarantien für eine bestimmte Stadt im Landgerichtsbezirk werden nicht gegeben. Aufgrund der Nähe zu Berlin ist die Ausbildung am Landgericht Potsdam bei den Rechtsreferendaren besonders beliebt.

Einstellungstermine und Bewerbung

Das Brandenburgische Oberlandesgericht stellt Rechtsreferendare viermal im Jahr, jedoch nicht immer an denselben Landgerichtsbezirken Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus ein: Einstellungstermin am

  • 1. Februar in Potsdam und Neuruppin (Bewerbungsschluss: 5. November d. Vorjahres),
  • 1. Mai in Frankfurt (Oder) und Cottbus (Bewerbungsschluss: 5. Februar),
  • 1. August in Potsdam und Neuruppin (Bewerbungsschluss: 5. Mai),
  • 1. November in Frankfurt (Oder) und Cottbus (Bewerbungsschluss: 5. August).

Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum Bewerbungsschluss des gewünschten Einstellungstermins an den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, – Referendarabteilung –, Gertrud-Piter-Platz 11, 14770 Brandenburg an der Havel zu richten.

Anzahl der Neueinstellungen

Die Anzahl der Neueinstellungen hängt von den Bewerbungen ab. Aktuell werden pro Durchgang etwa 160* Referendare eingestellt.

Wartezeiten

Derzeit bestehen in Brandenburg Wartezeiten. Das OLG nimmt über die Länge der Wartezeiten offiziell jedoch nicht Stellung. Es ist davon auszugehen, dass Wartezeiten für den Landgerichtsbezirk Potsdam erheblich höher sind, als für die übrigen Landgerichtsbezirke. Aus früheren Erfahrungen (inoffiziell) waren Wartezeiten zumindest für das Landgericht Potsdam von ca. 6 Monaten nicht unüblich. Im Gegensatz zum Land Berlin führt Brandenburg keine offizielle, für jedermann einsehbare Bewerberliste im Internet.

Vergütung und Nebentätigkeit

Die monatliche Unterhaltsbeihilfe beträgt 1.415,93 €*, zuzüglich etwaiger Zuschläge für Ehe und/ oder Kinder. Zusätzliche Einkünfte aus Nebentätigkeit bleiben bis zu einer Höhe der Unterhaltsbeihilfe anrechnungsfrei. Die Nebentätigkeit darf zehn Stunden pro Woche, d.h. maximal 43 Stunden monatlich, nicht übersteigen.

Stationen, Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten

# Station Dauer
1. Zivilstation
Ausbildung am Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen
4 Monate
(1. - 4. Monat)
2. Strafstation
Ausbildung am Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen
3,5 Monate
(5. - 8. Monat)
3. Verwaltungsstation
nur in Behörde, d.h. nicht am Verwaltungsgericht möglich
3,5 Monate
(8. - 10. Monat)
4. Rechtsanwaltsstation
durch Nähe zu Berlin auch dort in Großkanzleien oder Boutiquen möglich
bis zu drei Monate im Ausland
fakultativer Aufenthalt in Speyer
Klausuren werden im 20. Monat der Rechtsanwaltsstation geschrieben
9 Monate
(11. - 20. Monat)
5. Wahlstation
Station im In- oder Ausland nach freier Wahl
fakultativer einmonatiger Lehrgang zur Vorbereitung auf den berufspraktischen Teil in der mündlichen Prüfung
4 Monate
(21. - 24. Monat)
6. Mündliche Prüfung
Berufspraktischer Teil der mündlichen Prüfung kann frei gewählt werden
25. Monat

Struktur der Prüfung zum 2. Examen sowie Anteil an der Note

Die schriftliche Prüfung fließt zu 60 % und die mündliche Prüfung zu 40 % in das Gesamtergebnis ein. Es werden sieben Klausuren geschrieben, davon zwei aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Strafrecht und zwei aus dem öffentlichen Recht; die siebte Klausur kann aus dem Zivil-, Straf- oder öffentlichem Recht gewählt werden. Der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung aus dem berufspraktischen Teil inklusive Vertiefung zählt zu 16 %; die verbleibenden 24 % der Gesamtnote setzen sich aus dem Prüfungsgespräch aus den drei Rechtsgebieten zusammen.

Examensstatistik der vergangenen Jahre

Im Gegensatz zum Land Berlin, in dem stets hohe VB-Examensquoten zu verzeichnen sind, hält sich der VB-Notendurchschnitt im Land Brandenburg unter Bundesdurchschnitt (ca. 16 %). Auffällig ist, dass die Quoten zum Bestehen in den letzten Jahren schrumpften; die Durchfallquoten im zweiten Examen sind im Land Brandenburg eine der höchsten bundesweit (Quellen: siehe oben BMJV, Juristenausbildung 2014-2017). Referendare in Brandenburg schreiben mit Berlin die gleichen schriftlichen Klausuren. Daher ist das Examen weder in Berlin noch in Brandenburg einfacher. Die hohen VB-Quoten in Berlin sind im Gegensatz zu Brandenburg dadurch zu erklären, dass in Berlin die Dichte an herausragenden Juristen mit erstem Staatsexamen um ein Vielfaches höher ist. Dies gilt umgekehrt auch für die Durchfallquote.

Bestanden75,0 %
Sehr gut0,0 %
Gut0,4 %
VB10,7 %
Befriedigend42,0 %
Ausreichend21,9 %
Bestanden75,3 %
Sehr gut0,0 %
Gut0,0 %
VB5,9 %
Befriedigend42,9 %
Ausreichend26,5 %
Bestanden78,6 %
Sehr gut0,0%
Gut0,0 %
VB10,9 %
Befriedigend40,8 %
Ausreichend26,9 %
Bestanden81,4 %
Sehr gut0,0 %
Gut1,0 %
VB13,1 %
Befriedigend38,2 %
Ausreichend29,1 %

Erlaubte Hilfsmittel im Staatsexamen

  • Gesetze: Schönfelder, Sartorius Band I, Landesrecht Brandenburg (Nomos)
  • Kommentare: Palandt (BGB), Thomas/Putzo (ZPO), Fischer (StGB), Meyer-Goßner (StPO), Kopp/Ramsauer (VwVfG-Kommentar), Kopp/Schenke (VwGO)

Besonderheiten im Bundesland

Fakultativ kann ein Lernprogramm (ELAN-REF) zur Prüfungsvorbereitung und zu Ausbildungszwecken verwendet werden. Das Gespräch zum berufspraktischen Teil in der mündlichen Prüfung ist vom gewählten Gebiet abhängig (Rechtsberatung, Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Verwaltung, Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Europäischen und Internationales Recht). Die Prüfung zur Notenverbesserung kostet 600 €. Referendare können den Klausurenkurs des Kammergerichts Berlin zur Prüfungsvorbereitung nutzen, der für alle Interessierten öffentlich zugänglich ist.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Fragen zur Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst werden zentral per E-Mail dezer-nat3@olg.brandenburg.de beantwortet; Die Bewerbungsunterlagen sind an den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, – Referendarabteilung –, Gertrud-Piter-Platz 11, 14770 Brandenburg an der Havel zu richten.

*Stand 09/2019 | Erhöhung der Unterhaltsbeihilfen rückwirkend zum 01.01.2019 ** Stand 05/2019

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