Sachenrecht: Hausarbeit

Hallo, ich schreibe derzeit an einer Hausarbeit und hänge an ein paar Sachen.
Zum Sachverhalt:
B kauft von T eine maßangefertigte Schrankwand (soll ab Bestellung in 4 Wochen geliefert und montiert werden). Ein Mitarbeiter von T montiert sie teilweise, er verwendet Schrauben von Hersteller H die mangelhaft sind und sich lösen, dadurch bricht sich B den Fuß und ist für 8 Wochen arbeitsunfähig.

Kann B von H Schadensersatz verlangen? (Produkthaftungsgesetz)?

B will nach dem Unfall die Schrankwand nicht mehr geht es hier über die Kündigung §649? Oder über den Rücktritt?
Die Montage ist nicht abgeschlossen und die Frist von 4 Wochen verstrichen.