Welche Praktika im Jurastudium sind zu absolvieren?

Einblick in die Praktikumsangebote der Kanzleien 

Die praktische Studienzeit ist fester Bestandteil der Juristenausbildung. Durch die Praktika sollen dem Jurastudenten praktische Kenntnisse aus dem Rechts- und Verwaltungsalltag näher gebracht werden. In der Theorie klingt das ganz gut, in der Praxis heisst das: Lerne neu! Zwar werden an den Universitäten Rechtskenntnisse vermittelt, aber das ist nur die reine Theorie. Der Praxisalltag ist eine komplett andere Sache.

Welche Stationen sind zu absolvieren?

Die vorgeschriebene Mindestdauer der praktischen Studienzeit ist in allen Bundesländern gleich: Mindestens drei Monate soll der Jurastudent die Praxisluft schnuppern. Dabei ist die Wahl der Praktikumsstelle nur teilweise frei. Geregelt wird die praktische Studienzeit in den Juristenausbildungsordnungen der Bundesländer. Eines haben alle gemeinsam: Das Praktikum ist bei einer Stelle zu absolvieren, die von einem Juristen betreut wird.

Während in Brandenburg, Berlin und Bremen die Wahl und der Zeitpunkt vom Jurastudenten bestimmt wird, gelten in den anderen Bundesländern teilweise strikte Vorschriften. So ist in Baden-Württemberg jeweils 1 Monat ein Praktikum in der Justiz, der Verwaltung und bei einem Rechtsanwalt vorgeschrieben. In Hamburg muss ein Praktikum bei einer Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg absolviert werden und in Hessen eines bei einem Gericht.

Gruppen- und Einzelpraktika

Einige Bundesländer schreiben Gruppenpraktika vor. Der Vorteil bei diesen Praktika ist, dass ihr in einer Gruppe eher mit „größeren“ Aufgaben betraut werdet. So ist in Hessen ein Gruppenpraktikum bei Gericht vorgeschrieben. In Baden-Württemberg hingegen werden zwar Gruppenpraktika angeboten, verpflichtend sind diese aber nicht.

Einzelpraktika hingegen bergen oftmals den Nachteil nur mit Hilfstätigkeiten Praxisluft zu schnuppern. Hier liegt das Problem in der mangelnden Praxiserfahrung. Es ist also nicht schlimm auch mal Akten zu sortieren oder den Eingangsstempel auf die Post zu drücken. Umso mehr Praktika ihr absolviert, umso „größere“ Aufgaben erwarten euch.

Die Pflichtpraktika der Bundesländer in der Übersicht:

Baden-Württemberg

Quelle: § 5 JaPro

Dauer: mind. 3 Monate

Stationen: Wahlfreiheit

Bayern

Quelle: § 25 JAPO

Dauer: mind. 3 Monate, frühestens zum Ende des 2. Semesters

Stationen: Wahlfreiheit

Brandenburg

Quelle: § 2 JAO

Dauer: mind. 3 Monate

Stationen: Wahlfreiheit

Berlin

Quelle: § 2 JAO

Dauer: mind. 3 Monate

Stationen: Wahlfreiheit

Bremen

Quelle: § 7 JAPG

Dauer: mind. 3 Monate, mind. 1 Monate pro Stelle

Stationen: Wahlfreiheit

Hamburg

Quelle: § 5 HmbJAG

Dauer: mind. 3 Monate, mind. 1 Monat bei einer Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg

Stationen: Wahlfreiheit, mind. 2 Rechtsbereiche sollen abgedeckt sein

Hessen

Quelle: § 1 JAO

Dauer: mind. 3 Monate, mind. 1 Monat bei Gericht (Gruppenpraktikum), mind. jeweils 1 Monat bei einer Wahlstelle, frühestens zum Ende des 2. Semesters

Stationen: Wahlfreiheit (Im Rahmen des § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 6 JAO), mind. 2 Rechtsbereiche sollen abgedeckt sein

Mecklenburg-Vorpommern

Quelle: § 3 JAPO-MV

Dauer: mind. 3 Monate

Stationen: Wahlfreiheit, aber in den Bereichen Zivil- oder Strafrechtspflege, Verwaltung oder Rechtsanwaltschaft

Niedersachsen

Quelle: § 14 NJAVO

Dauer: mind. 3 Monate, frühestens nach Vorlesungsende des 2. Semesters

Stationen: Amtsgericht, Verwaltungsbehörde, Rechtsanwalt oder Rechtsabteilung

Nordrhein-Westfalen

Quelle: § 8 JAG-NRW

Dauer: mind. 3 Monate, in zwei Teilen

Stationen: Mind. 6 Wochen in der Rechtspflege, mind. 6 Wochen bei einer Verwaltungsbehörde

Rheinland-Pfalz

Quelle: § 2 Abs. 3 JAG

Dauer: mind. 13 Wochen

Stationen: Wahlfreiheit

Saarland

Quelle: § 7 JAG

Dauer: mind. 3 Monate

Stationen: Wahlfreiheit

Sachsen-Anhalt

Quelle: § 11 JAPro

Dauer: mind. 3 Monate

Stationen: je 1 Monat in der Zivil- und Strafrechtspflege (nach Abschluss der Übungen für Anfänger im Strafrecht und im Bürgerlichen Recht), Verwaltung (nach Abschluss der Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht) oder rechtsberatende Tätigkeit (nach Abschluss aller Übungen für Anfänger)

Schleswig-Holstein

Quelle: § 4 JAVO

Dauer: mind. 3 Monate

Stationen: 1 Monat Amtsgericht, 1 Monat Verwaltungsbehörde, 1 Monat wahlweise bei einem Gericht, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt, Verwaltungsbehörde oder anderen rechtsberatenden Stellen

Thüringen

Quelle: § 15 Thür-JAPO

Dauer: mind. 13 Wochen

Stationen: 3 Wochen bei einem Gericht, 3 Wochen Verwaltung, 6 Wochen Wahlstation. Hier findest Du Einblick in die Förderprogramme - unter anderem zum Praktikum/ Referendariat und für Wissenschaftlicher Mitarbeiter - von Kanzleien: Zu den Förderprogrammen gehts hier

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