EUROPARECHT Art. 352 AEUV

Hallo,
ich habe eine Frage zu Art.352 AEUV der sog. Vertragabrundungskompetenz. Ich verstehe nicht wie diese Norm zulässig sein kann. Meiner Ansicht verstößt es gegen das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, denn die Union kann durch Art.352 AEUV ihre Kompetenz ja erweitern. In meinem Buch steht zwar, dass man es von einer Vertragsabänderung abgrenzen muss, aber das hilft mir auch nicht weiter. 

HILFE! Bitte bitte bitte kann mir jemand erklären wie diese Norm zulässig sein kann und wieso es ein Unterscheid zur Vertragsabänderung darstellt ??

Im Voraus schonmal Danke für eure Antworten :) 
LG polojulsche :) 


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