Zwangsheirat
Gespeichert von KatharinaB am/um Do, 21/03/2024 - 09:20Definition:
Zwangsheirat ist die Nötigung zur Eingehung der Ehe. Es können die Grundsätze zur Nötigung gem. § 240 StGB herangezogen werden.
Zwangsheirat ist die Nötigung zur Eingehung der Ehe. Es können die Grundsätze zur Nötigung gem. § 240 StGB herangezogen werden.