Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder Verpflichtungsbefugnis
Gespeichert von admin am/um Mi, 21/03/2012 - 22:15Definition:
Missbrauch ist jede im Verhältnis zum Geschäftsherrn bestimmungswidrige Ausübung der (rechtswirksam) eingeräumten Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten;