Gewahrsam
Gespeichert von Dominik am/um Di, 12/06/2012 - 15:13Definition:
Unter Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache zu verstehen, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen ist.
Unter Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache zu verstehen, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen ist.
Der Täter muss in der Absicht (Dolus Directus I.