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Gegen Abofallen im Internet

Abofallen im Internet - Artikel zur Gesetzesänderung

So oder so ähnlich könnte es dann wohl demnächst bei den zahllosen Anbietern von Software-, Zeitungs- oder "Sonstwas"-Abos auf der Internetseite aussehen. Ich rede hier bewusst von könnte, denn tatsächlich funktionierte das System der erschlichenen Verträge auch trotz der Unwirksamkeit bzw. Anfechtbarkeit dieser und trotz der Regelungen in §312c BGB und des TMG wunderbar.