Testierwille
Gespeichert von KatharinaB am/um Do, 04/04/2024 - 13:26Definition:
Bei dem Testierwillen handelt es sich um den Willen des zukünftigen Erblassers, rechtsgeschäftlich eine letztwillige Verfügung zu treffen.
Bei dem Testierwillen handelt es sich um den Willen des zukünftigen Erblassers, rechtsgeschäftlich eine letztwillige Verfügung zu treffen.