Anwendungsvorrang
Gespeichert von KatharinaB am/um Mi, 27/03/2024 - 10:37Definition:
Anwendungsvorrang bedeutet, dass im Rahmen des Unionsrechts entgegenstehende innerstaatliche Rechtsvorschriften im Falle einer Normenkollision in dem konkreten Fall nicht angewendet werden dürfen.