Zweckverfehlungslehre (§ 263 StGB)
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 01/06/2013 - 14:03Definition:
Die Zweckverfehlungslehre verlangt für den Tatbestand des § 263 StGB mit unterschiedlichen Begründungen eine unbewusste Selbstschädigung, lässt es aber insofern genügen, dass der mit der Hingabe de