Zusammengesetzte Urkunde
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 01/06/2013 - 13:58Definition:
Zusammengesetzte Urkunden sind Gedankenerklärungen, die sich auf einen Gegenstand beziehen und mit ihm räumlich fest zu einer Beweiseinheit verbunden sind.
Zusammengesetzte Urkunden sind Gedankenerklärungen, die sich auf einen Gegenstand beziehen und mit ihm räumlich fest zu einer Beweiseinheit verbunden sind.