Zessionar
Gespeichert von alex am/um Di, 05/02/2013 - 18:17Definition:
Ein Zessionar ist ein Gläubiger, an den die Forderung des bisherigen Gläubigers (Zedent) abgetreten wird.
Ein Zessionar ist ein Gläubiger, an den die Forderung des bisherigen Gläubigers (Zedent) abgetreten wird.