Unechte Rückwirkung
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 19:27Definition:
Unechte Rückwirkung liegt vor, wenn die Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit die betroffenen Rechtspositionen nacht