II. Der Schutzzweckzusammenhang
Gespeichert von admin am/um Mi, 13/03/2013 - 12:07Eine Besonderheit bei der Bearbeitung von Fahrlässigkeitsdelikten ist der Schutzzweckzusammenhang, der die objektive Zurechnung entfallen lassen kann, sofern der Erfolgseintritt außerhalb der verletzten Schutznorm liegt. Durch Auslegung muss hierbei ermittelt werden, ob die verletzte Norm gerade den verwirklichten Erfolg vermeiden soll.1 Zur Verdeutlichung zwei Beispiele.
Beispielfall 12: Ein Kraftfahrer überfährt mit erhöhtem Tempo leichtsinnig eine rote Ampel an einer Kreuzung ohne dass etwas passiert. Einen Kilometer weiter verletzt er jedoch trotz inzwischen korrekter Fahrweise ein Kind, das plötzlich auf die Straße vor den Pkw läuft.