Nebenbestimmungen
Gespeichert von Dominik am/um So, 17/03/2013 - 19:02Definition:
Nebenbestimmungen sind Regelungen, die den eigentlichen Regelungsgehalt des Verwaltungsaktes modifizieren oder ergänzen.
Nebenbestimmungen sind Regelungen, die den eigentlichen Regelungsgehalt des Verwaltungsaktes modifizieren oder ergänzen.