Hilfeleistung
Gespeichert von alex am/um Mi, 21/03/2012 - 15:59Definition:
Hilfeleisten ist jede Tätigkeit, die ihrem Zweckbezug nach auf Abwehr weiterer Schäden gerichtet ist.
Hilfeleisten ist jede Tätigkeit, die ihrem Zweckbezug nach auf Abwehr weiterer Schäden gerichtet ist.