Gleichheit der Wahl
Gespeichert von Dominik am/um So, 17/03/2013 - 18:40Definition:
Gleichheit der Wahl besagt, dass alle Wahlberechtigten das aktive und passive Wahlrecht möglich in formal gleicher Weise ausüben können.
Gleichheit der Wahl besagt, dass alle Wahlberechtigten das aktive und passive Wahlrecht möglich in formal gleicher Weise ausüben können.