Gesetzesvorbehalt
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 20:12Definition:
Der Vorbehalt des Gesetzes meint, dass die Verwaltung in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen nur handeln darf, wenn sie hierzu in einem besonderen formellen Gesetz ermächtigt ist