Geringwertige Sache
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 21:38Definition:
Die Geringwertigkeit einer Sache bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung und ihrem Verkehrwert. Die bisherige Grenze wurde bei ungefähr 25 EUR (damals: 50 DM) gezogen.