Geld
Gespeichert von Dominik am/um Mo, 11/06/2012 - 21:18Definition:
Geld i.S.d. § 146 StGB ist jedes vom Staat oder von einer durch ihn dazu ermächtigten Stelle als Wertträger beglaubigte und zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmte Zahlungsmittel.