Beitreibung
Gespeichert von Dominik am/um Sa, 23/03/2013 - 20:17Definition:
Beitreibung meint die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen im Verwaltungsprozess.
Beitreibung meint die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen im Verwaltungsprozess.