Anhängigkeit einer Klage
Gespeichert von alex am/um Mo, 04/02/2013 - 21:47Definition:
Die Anhängigkeit bedeutet, dass das Gericht mit der Klage befasst ist. Die Klage wird anhängig, sobald sie bei Gericht eingeht.
Die Anhängigkeit bedeutet, dass das Gericht mit der Klage befasst ist. Die Klage wird anhängig, sobald sie bei Gericht eingeht.