Anfechtungserklärung

Anfechtungserklärung

Definition: 

Hierunter ist eine formfreie, einseitige, empfangsbedürfte Willenserklärung zu verstehen, die innerhalb einer bestimmten Anfechtungsfrist (§ 121 BGB) - idR ohne schuldhaftes Zögern - vom Anfechtung