Anfechtungserklärung
Gespeichert von alex am/um Mo, 04/02/2013 - 21:44Definition:
Hierunter ist eine formfreie, einseitige, empfangsbedürfte Willenserklärung zu verstehen, die innerhalb einer bestimmten Anfechtungsfrist (§ 121 BGB) - idR ohne schuldhaftes Zögern - vom Anfechtung