Amtliche Beglaubigung
Gespeichert von iurastudent.de ... am/um Mi, 21/05/2014 - 15:49Definition:
Bei einer amtlichen Beglaubigung im Sinne von §§ 33 und 34 VwVfG wird im Unterschied zur öffentlichen Beglaubigung (gem.
Bei einer amtlichen Beglaubigung im Sinne von §§ 33 und 34 VwVfG wird im Unterschied zur öffentlichen Beglaubigung (gem.