Adressatentheorie
Gespeichert von Dominik am/um So, 17/03/2013 - 17:41Definition:
Nach der Adressatentheorie ist der Adressat eines belastenden Verwaltungsaktes zumindest in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG beeinträchtigt und damit stets klagebefugt.