Adäquanz der Schadensfolge
Gespeichert von alex am/um Mo, 04/02/2013 - 21:38Definition:
Die Handlung bzw. Pflichtverletzung muss den Erfolg nicht nur objektiv ermöglicht, sondern ihn darüber hinaus in höhrem Maße wahrscheinlich gemacht haben.
Die Handlung bzw. Pflichtverletzung muss den Erfolg nicht nur objektiv ermöglicht, sondern ihn darüber hinaus in höhrem Maße wahrscheinlich gemacht haben.