Abstraktionsprinzip
Gespeichert von KatharinaB am/um Fr, 22/03/2024 - 19:35Definition:
Nach dem Abstraktionsprinzip wird das Verfügungsgeschäft von einer etwaigen Unwirksamkeit des Kausalgeschäfts grds. nicht erfasst.
Nach dem Abstraktionsprinzip wird das Verfügungsgeschäft von einer etwaigen Unwirksamkeit des Kausalgeschäfts grds. nicht erfasst.
Nach dem Abstraktionsprinzip wird das Verfügungsgeschäft von einer etwaigen Unwirksamkeit des Kausalgeschäfts grds. nicht erfasst.