Absolute Verfügungsverbote
Gespeichert von alex am/um Mo, 04/02/2013 - 21:35Definition:
Absolute Verfügungsverbote fallen unter § 134 BGB und dienen dem Schutz der Allgemeinheit.
Absolute Verfügungsverbote fallen unter § 134 BGB und dienen dem Schutz der Allgemeinheit.